Produktinformationen für die ELVIA Incoming-Versicherung
Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Gäste ab, die für
touristische Reisen nach Deutschland oder in ein EU-Land
einreisen (zusätzlich auch gültig für Schweiz, Norwegen, Island).
1. Incoming-Krankenversicherung
Erstattet gemäß den Bedingungen die Kosten für akut notwendige medizinische Behandlung im
Gastland.
2. Kranken-Rücktransport
Erstattet werden die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das Krankenhaus, das dem Wohnort am Nächsten liegt.
3.
Haftpflicht-Versicherung
Es besteht Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe von € 500.000,-.
Der Versicherungsschutz gilt nicht für die Benutzung von Motorfahrzeugen.
4. Reise Assistance
24 Stunden Notrufzentrale weltweite Hilfe bei Notfällen.
Abschlussfrist:
Der Abschluss der ELVIA Incoming-Krankenversicherung ist bis spätestens zum 2. Werktag nach Einreise in
das Gastland möglich.
Weitere Informationen:
Maximaler Aufenthalt 93 Tage. Ohne Selbstbehalt im Schadenfall
|
hier
geht's zum Online-Abschluss
|
|
TÜV geprüfter
Online-Shop |
Die Incoming-Krankenversicherung für Ausländer, die zu Besuch in Deutschland und in die Länder des Schengener Abkommens einreisen, ist ein Angebot
der Allianz Assistance
Reiseversicherung.
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von der Reiseversicherung per E-Mail als PDF-Datei zugesendet.
Prämien:
| Reisetage |
je Person bis 69 Jahre |
je Person ab
70 Jahre |
10 Tage
31 Tage
62 Tage
93 Tage |
15,- €
45,- €
80,- €
170,- € |
45,- €
120,- €
230,- €
360,- € |
Produkt- und Verbraucherinformationen für die
Incoming-Krankenversicherung:
hier als PDF Dokument
Versicherungsbedingungen für die
Incoming-Krankenversicherung:
hier als PDF Dokument
|
|
Das
PLUS: Keine Altersbeschränkung Das PLUS:
Keine Selbstbeteiligung
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Tipp: Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen
Gäste die Incoming-Versicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die
Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen
Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Incoming Ausländer Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche
Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung. Dabei erfüllt das Produkt die
gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellt
(Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket
dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist
innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
|
|