Mehr Informationen zur ELVIA Incoming-Versicherung:

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.  

Tipp:  Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die Incoming-Versicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Incoming-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können ( Haftpflichtversicherung ). Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming-Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.

Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Incoming-Versicherung kann durch die Reiseversicherung geändert werden auf das neue Einreisedatum.  
Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.  
 


Online Buchung auf  www.incoming-versicherung.eu