Allianz Global Assistance Reiseversicherung

Krankenversicherung für Ausländer

Ein Angebot der Allianz Global Assistance Reiseversicherung

 

Für ausländische Besucher in Deutschland

( ELVIA Incoming-Versicherung )

Produktinformationen für die ELVIA Incoming-Versicherung

Die ELVIA Incoming-Versicherung sichert Ausländer ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein EU-Land einreisen (zusätzlich auch gültig für Einreisen nach norwegen, island und in die Schweiz.

1. Ausländer-Krankenversicherung für Incoming-Reisen
Erstattet gemäß den Bedingungen die Kosten für akut notwendige medizinische Behandlung im Gastland.

2. Kranken-Rücktransport
Erstattet werden die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das Krankenhaus, das dem Wohnort am Nächsten liegt.

3. Haftpflicht-Versicherung
Es besteht Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe von € 500.000,-. 
Der Versicherungsschutz gilt nicht für die Benutzung von Motorfahrzeugen.

4. Reise Assistance
24 Stunden Notrufzentrale weltweite Hilfe bei Notfällen.
Kostenübernahme für Betreuung und Besuchsfahrt eines Angehörigen vor Ort.


Produkt- und Verbraucherinformationen für die
Ausländer-Krankenversicherung:
hier als PDF Dokument

Versicherungsbedingungen für die
Ausländer-Krankenversicherung:
hier als PDF Dokument

 

hier geht's zum Online-Abschluss

Die Ausländer-Krankenversicherung mit TÜV geprüftem Online-Abschluss
TÜV geprüfter 
Online-Shop

 
Die Incoming-Versicherung für Ausländer zu Besuch 
in Deutschland und den EU Ländern ist ein Angebot der 

Allianz Assistance Reiseversicherung.


Ausländer-Krankenversicherung Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von der Reiseversicherung per E-Mail als PDF-Datei zugesendet. 
 
Prämien:
Reisetage je Person bis 69 Jahre je Person ab 70 Jahre
10 Tage
31 Tage
62 Tage
93 Tage

 15,- €
 45,- €
 80,- €
170,- €

 45,- €
120,- €
230,- €
360,- €

  
Weitere Informationen: 
Maximaler Aufenthalt 93 Tage.
Ohne Selbstbehalt im Schadenfall

Abschlussfrist:
Der Abschluss der Ausländer-Krankenversicherung ist bis spätestens zum 2. Werktag nach Einreise des Besuchers in das Gastland möglich.

Das PLUS:  Keine Altersbeschränkung           Das PLUS:  Keine Selbstbeteiligung

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. 

Tipp:  Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Besucher die Incoming-Versicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Incoming Ausländer-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Krankheiten (Krankenversicherung) oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können (Haftpflichtversicherung). Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming-Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.

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