Allianz Global Assistance Reiseversicherung

ELVIA Incoming-Versicherung

Ein Angebot der Allianz Global Assistance Reiseversicherung

 

Versicherung für Ausländer die zu Besuch
nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land
einreisen.

Produktinformationen für die ELVIA Incoming-Versicherung

Für wen ist diese Versicherung geeignet ?
Die ELVIA Incoming-Versicherung sichert ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land kommen (zusätzlich auch gültig für Schweiz,
Norwegen und Island).

Das PLUS: Keine Altersbeschränkung
Das PLUS: Keine Selbstbeteiligung

1. ELVIA Incoming-Krankenversicherung
Erstattet gemäß den Bedingungen die Kosten für akut notwendige medizinische Behandlung im Gastland.
(Es gibt keine Deckungssummengrenze.)

2. ELVIA Kranken-Rücktransport
Erstattet werden die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das Krankenhaus, das dem Wohnort am Nächsten liegt.

3. ELVIA Haftpflicht-Versicherung
Es besteht Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe von € 500.000,-. 
Der Versicherungsschutz gilt nicht für die Benutzung von Motorfahrzeugen.

4. ELVIA Reise Assistance
24 Stunden Notrufzentrale weltweite Hilfe bei Notfällen.
Kostenübernahme für Betreuung und Besuchfahrt eines Angehörigen vor Ort.


Abschlussfrist:

Der Abschluss des ELVIA Incoming-Reiseschutz ist bis spätestens zum 2. Werktag nach Einreise in das Gastland möglich.


Weitere Informationen: 
Maximaler Aufenthalt 93 Tage.
Ohne Selbstbehalt im Schadenfall
 

Die ELVIA Incoming-Versicherung ist ein Angebot der  
Allianz Assistance Reiseversicherung.

Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von der Reiseversicherung per E-Mail als PDF-Datei zugesendet. 
 
Prämien:
Reisetage je Person bis 69 Jahre je Person ab 70 Jahre
10 Tage
31 Tage
62 Tage
93 Tage

 15,- €
 45,- €
 80,- €
170,- €

 45,- €
120,- €
230,- €
360,- €

  
 
Produkt- und Verbraucherinformationen als PDF Dokument

Versicherungsbedingungen als PDF Dokument


Sie wollen einen visumpflichtigen Aufenthalt mit
mehr als 93 Tagen versichern ? 

>> Incoming-Versicherung bis 1 Jahr Aufenthalt 


Mehr Informationen zur ELVIA Incoming-Versicherung:

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.  

Tipp:  Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die Besucher Krankenversicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Dieser
Incoming Reiseschutz sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können ( Haftpflichtversicherung ). Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming-Krankenversicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungs-paket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.

Was passiert mit der
Incoming Reiseversicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Krankenversicherung kann durch den Reiseversicherer geändert werden auf das neue Einreisedatum.  
Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.  

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0174-1363102    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712
 

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