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HanseMerkur Incoming Reiseversicherung für Besucher mit Visum

 
 
Incoming Gäste Krankenversicherung
Perfekte Absicherung für Besucher mit Visum

Die Incoming Reiseversicherung bietet für ausländische Besucher in Deutschland und Europa besten Reisekrankenschutz für bis zu 365 Tage.

Ab 1,20 Euro pro Person pro Tag
 

Die HanseMerkur Visum Plus
Incoming Reiseversicherung hier kaufen
*

Welche Leistungen umfasst die Visum Plus Incoming-Krankenversicherung?

Die Incoming Krankenversicherung erstattet die Kosten für:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen
    Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
    - nach der Nr 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
    - nach den Abschnitten A,E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
    - in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • ärztlich verordnete Massage, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro
    Versicherungsjahr
    - bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
    - bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen
  • Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
  • Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
  • Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR

Höchsterstattungsbetrag pro versicherte Person = 50.000,- EUR

Selbstbehalt: kein Selbstbehalt
 

Reise-Krankenversicherung
Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten.

Die Reisekrankenversicherung erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die vollständige Leistungsbeschreibung sowie die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den aktuellen Versicherungsbedingungen.

Wer kann sich versichern?

Personen bis zum Alter von 75 Jahren (75. Geburtstag):

  • Mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten

  • Mit deutscher Staatsangehörigkeit, die bei Antragstellung keinen Wohnsitz in Deutschland haben, und ständig im Ausland leben und dort ihren ständigen Wohnsitz haben.

Welche Leistungen umfasst die Reise-Haftpflicht und
Reise-Unfallversicherung?

Reise-Haftpflichtversicherung
Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungs-
umfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt die Reiseversicherung für Sie ab und bietet damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.

Reise-Unfallversicherung
Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlt die Versicherung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung.

Versicherungssummen Reise-Unfallversicherung:
5.000,– EUR im Todesfall,
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)

Versicherungssumme Reise-Haftpflichtversicherung:
1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.

Die genauen Bedingungen zu diesen Versicherungen finden Sie ebenfalls in den Incoming-AVB.

Das kostet die HanseMerkur Incoming Reiseversicherung für Besucher mit Visum:

Incoming Versicherung Prämientabelle

Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Incoming Reiseversicherung für Besucher mit Visum hier kaufen*


Die HanseMerkur VisumPlus Incoming Reiseversicherung für ausländische Gäste und Besucher erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum.
 

Die HanseMerkur Incoming Reiseversicherung für Besucher mit Visum

Enthaltene Versicherungen

Incoming Krankenversicherung

Die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung ist als rechtlich selbstständiger Vertrag zusätzlich abschließbar.
>> hier mehr Infos zur Incoming Sachversicherung

Reiseart Gültig für Incoming Reisen
Geltungsbereich Gültig für die Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Land, der
Schweiz oder Liechtenstein
Maximale Reisedauer Die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage.
Verlängerungen innerhalb dieser Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich
Altersbegrenzung Die Visum Plus Incoming Versicherung kann für ausländische Gäste bis zum 75. Geburtstag abgeschlossen werden.
Abschlusshinweis Der Kauf der Versicherung kann jederzeit vor Einreise erfolgen, wenn diese für den Visum-Antrag benötigt wird. Der Kauf muss spätestens innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland, den Ländern der Europäischen Union sowie der Schweiz und Liechtenstein erfolgen.
Der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen.
Zahlungsart Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte.
Laufzeit Der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der
Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug.  Der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn.
Familientarife Es werden keine Familientarife angeboten,
Jeder Reisende ist mit dem Einzeltarif abzusichern.
Familien können sich auch über die Gruppen-Incoming-Versicherung
ab 3 Personen versichern.
Selbstbeteiligung Keine Selbstbeteiligung.
Produktinformation

 

PDF

 

Produktinformationsblatt PDF für die Incoming Krankenversicherung VisumPlus

Leistungsübersicht PDF für die Incoming Versicherung VisumPlus
Oft gestellte Fragen:
Was tun, wenn das Einreisedatum bei Abschluß noch unbekannt ist? Steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Einreise- bzw.
Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen.
Was tun bei vorzeitiger Rückreise des Gastes? Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet
Was tun bei abgelehntem Einreisevisum? Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Ist die geforderte Mindestdeckung von 30.000 EUR vorhanden? Ja, eine Mindestdeckungssumme von 30.000,- EUR in der Krankenversicherung ist gewährleistet. Sie ist  mit 50.000,- EUR sogar höher als gefordert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arzt- und Krankenhauskosten, Arzneimittel, zahnärztliche Behandlungen sowie auf Krankenrücktransport.
Welche Länder gehören zu den Schengen-Staaten? Das Schengen-Abkommen haben aktuell 26 Staaten unterzeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Spanien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Mit einem Schengen-Visum dürfen Sie sich pro Halbjahr maximal 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten. Während des Aufenthalts können Sie sich frei zwischen den Staaten bewegen.
Gibt es die Versicherungsdokumente auch in englischer Sprache? Ja, auch beim deutschsprachigen Abschluß erhalten Sie die Versicherungsdokumente sofort per E-Mail in deutscher und in englischer Sprache.

Leistungsübersicht und Versicherungsbedingungen zur Visum Plus Incoming Versicherung der HanseMerkur

Die HanseMerkur Incoming Reiseversicherung für Besucher mit Visum hier kaufen*  >>

HanseMerkur Visum Plus Insurance cover for foreign guests up to 365 days*  >>  english

Alterszuschläge bei der Incoming Reiseversicherung für Senioren

Zusätzlich zu der Altersbegrenzung bis 74 Jahre erhebt die HanseMerkur bei Senioren einen Alterszuschlag beim Krankenschutz. Grund dafür ist das höhere Alter der Versicherten und die damit verbundene größere Anfälligkeit für Erkrankungen. Da die Incoming Krankenversicherung für alle medizinischen Maßnahmen in den EU-Ländern aufkommt und auch bei einem eventuellen Krankenrücktransport für die Kosten einsteht, erhebt die HanseMerkur diesen Alterszuschlag, um die höheren finanziellen Aufwendungen im Schadenfall auszugleichen.

Sie suchen einen Besucher Krankenversicherung für Senioren über 74 Jahre ?
Hier weiter zum Angebot einer Senioren-Incoming-Versicherung ohne Altersbegrenzung.
 

Warum ist eine Incoming Versicherung für Besucher mit Visum wichtig?

Die Incoming Reiseversicherung für Besucher soll die ausländischen Gäste und Touristen vor den finanziellen Risiken schützen, die bei einem Krankenhausaufenthalt oder einem Arztbesuch in Deutschland oder in anderen Gastländern in Europa entstehen können.

Für visumspflichtige ausländische Gäste oder Besucher ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums. Ohne Incoming Reiseversicherung bekommt der Antragsteller kein Visum und kann dann nicht in Deutschland oder in die anderen EU-Länder einreisen.

Schließen Sie als Gastgeber die Incoming Krankenversicherung für Ihren Gast hier online ab. So kann Ihr Besuch seinen Aufenthalt in Deutschland oder der EU unbeschwert genießen und sich im Krankheitsfall auf den Service der Incoming Reiseversicherung verlassen.
 

* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung

Sichere Zahlung, sichere Daten

 

 

Hansemerkur Reiseschutz

 

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