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Perfekte Absicherung für Gäste mit Visum
Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste mit Visumspflicht für Aufenthalte bis 365 Tage
in Deutschland und anderen Ländern der EU.
Ab
1,20 Euro pro Person
pro Tag
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Welche Leistungen umfasst die Visum Plus Incoming-Krankenversicherung?
Die Incoming Krankenversicherung erstattet die Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen
Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A,E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Massage, medizinische Packungen und
Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
- ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro
Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
- Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen
- Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
- Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
- Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
Höchsterstattungsbetrag pro versicherte Person = 50.000,- EUR
Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen der VB-KV 2016 (AGV)
kein Selbstbehalt
Reise-Krankenversicherung
Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während
des Auslandsaufenthaltes eintreten.
Die Reisekrankenversicherung erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten
Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch
Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die
vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den
Versicherungsbedingungen.
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Wer kann sich versichern?
Personen bis zum Alter von 75 Jahren (75. Geburtstag):
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Mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, der
Schweiz oder Liechtenstein aufhalten
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Mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben
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Die HanseMerkur VisumPlus Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher
erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009
an ein Schengen-Visum. |
Welche Leistungen umfasst die Reise-Haftpflicht und
Reise-Unfallversicherung?
Reise-Haftpflichtversicherung
Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungs-
umfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher
Ersatz leisten müssen, versichert. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine
Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete
Schadensersatzansprüche wehrt die Reiseversicherung für Sie ab und bietet damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten
Haftungsansprüchen. Reise-Unfallversicherung
Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlt die Versicherung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen
Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung.
Versicherungssummen Reise-Unfallversicherung:
5.000,– EUR im Todesfall,
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Versicherungssumme Reise-Haftpflichtversicherung:
1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die genauen Bedingungen zu diesen Versicherungen finden Sie ebenfalls in den Incoming-AVB.
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Die HanseMerkur Visum Plus Incoming Versicherung
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Enthaltene Versicherungen
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Incoming Krankenversicherung
Die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung ist als rechtlich selbstständiger Vertrag zusätzlich abschließbar. |
Reiseart
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Gültig für Incoming Reisen |
Geltungsbereich
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Gültig für die Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Land, der
Schweiz oder Liechtenstein |
Maximale Reisedauer |
Die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage.
Verlängerungen innerhalb dieser Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich |
Altersbegrenzung |
Die Visum Plus Incoming Versicherung kann für ausländische Gäste bis zum 75. Geburtstag abgeschlossen
werden. |
Abschlusshinweis
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Der Kauf der Versicherung kann jederzeit vor
Einreise erfolgen, wenn diese für den Visum-Antrag benötigt wird.
Der Kauf muss spätestens innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland, den Ländern der Europäischen Union sowie der Schweiz
und Liechtenstein erfolgen.
Der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen. |
Zahlungsart
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Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte. |
Laufzeit |
Der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten
Zeitpunkt, jedoch nicht vor der
Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug. Der Versicherungsschutz ist auch
gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn. |
Familientarife |
Es werden keine Familientarife angeboten,
Jeder Reisende ist mit dem Einzeltarif abzusichern.
Familien können sich auch über die Gruppen-Incoming-Versicherung
ab 3 Personen versichern. |
Selbstbeteiligung |
Keine Selbstbeteiligung. |
Produktinformationsblatt PDF für die
Incoming Krankenversicherung (IPID)
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Oft gestellte Fragen:
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Was tun, wenn das Einreisedatum bei Abschluß noch unbekannt ist? |
Steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Einreise- bzw.
Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen. |
Was tun bei vorzeitiger Rückreise des Gastes? |
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet |
Was tun bei abgelehntem Einreisevisum? |
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist
innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen. |
Ist die geforderte Mindestdeckung von 30.000 EUR vorhanden? |
Ja, eine Mindestdeckungssumme von 30.000,00 EUR in der
Krankenversicherung ist gewährleistet. Der Versicherungsschutz
erstreckt sich auf Arzt- und Krankenhauskosten, Arzneimittel,
zahnärztliche Behandlungen sowie auf Krankenrücktransport. |
Gibt es die Versicherungsdokumente auch in englischer Sprache? |
Ja, auch beim deutschsprachigen Abschluß erhalten Sie die
Versicherungsdokumente sofort per E-Mail in deutscher und in
englischer Sprache. |
Das kostet die HanseMerkur Visum Plus Incoming Versicherung:

Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung |
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Lesen Sie hier die Produktinformationen der HanseMerkur Reiseversicherung für die
Visum Plus Incoming Versicherung
Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur Visum Plus Incoming Versicherung der HanseMerkur |
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HanseMerkur Visum Plus Insurance cover for foreign guests up to 365 days* >>
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Hinweise für Gastgeber eines ausländischen Gastes mit Visumpflicht:Verpflichtungserklärung
Ist der Eingeladene nicht in der Lage, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für
alle entstehenden Kosten aufzukommen. Dies gilt insbesondere für eine eventuelle Rückführung ins Heimatland und einer eventuellen
Krankenbehandlung.
Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes haften Sie als Gastgeber dabei für die Kosten,
die durch den Ausländer in Deutschland der öffentlichen Hand entstehen könnten.
Die Verpflichtungserklärung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates ist grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung für alle
Schengen-Staaten erforderlich.
Es muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro vorhanden sein. Diese Incoming-Versicherung kann vom Antragsteller im Heimatland,
oder aber auch vom Gastgeber bzw. der einladenden Person abgeschlossen werden.
Tipp: Sie können ihren ausländischen Gast unterstützen, wenn er sich den Besuch in Deutschland
eigentlich finanziell nicht leisten kann.
Mit der Verpflichtungserklärung können sie finanzielle Risiken übernehmen und mit der Wahl einer guten Incoming
Krankenversicherung dem ausländischen Gast einen optimalen Reiseschutz bieten und sich selbst eine finanzielle Entlastung schaffen,
da die Krankenversicherung mögliche Krankenkosten übernimmt.
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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
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